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Bauen ist Vertrauenssache! Diese Feststellung gilt sowohl für das Gebäude an sich als auch an die Planung und den Nachweis eines Gebäudes. Vertrauensbildend ist in diesem Fall die statische Berechnung der Konstruktion mit dem Nachweis der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik. Unter dem Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ sind bauaufsichtlich eingeführte Normen (in Deutschland DIN Normen), allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Richtlinien zu verstehen. Eine regelkonforme Tragwerksplanung bietet gleichzeitig auch Rechtssicherheit im Sinne der Bauordnung, die in Deutschland jeweils von den Bundesländern erlassen wird.

Die grundsätzlichen Forderungen der Bauordnungen gelten nicht nur für Hochbauten, Brücken und ähnliche Ingenieurbauwerke, sondern auch für Photovoltaikanlagen, die Teil eines Gebäudes oder als Freilandanlage ein Gebäude an sich darstellen. Photovoltaikanlagen sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, wenn die Fläche 9 m² nicht überschreitet oder die Gesamthöhe unterhalb von 4 m liegt. Nach neueren Erlassen bedürfen aufgeständerte PV-Anlagen auf Dächern grundsätzlich einer Baugenehmigung und damit auch einer prüffähigen Statik. Dies entbindet den Bauherren bei einer genehmigungsfreien Solaranlage nicht von der Verantwortung für die Sicherheit seiner Anlage, sprich es sollte grundsätzlich ein statisch nachgewiesenes Montagesystem verwendet werden, sei es durch eine individuelle Berechnung oder durch Einhaltung der Vorgaben einer Systemstatik.

Der Begriff „Systemstatik“ darf nicht den fehlerhaften Eindruck erwecken, dass bei Beachtung der Regeln die Sicherheit des Gesamtprojekts gewährleistet ist. Eine Systemstatik kann sich nur auf ein Montagesystem ohne Berücksichtigung der spezifischen Belange des aufnehmenden Gebäudes oder des Baugrundes beziehen. Daraus leitet sich die Forderung nach einer Bestandsprüfung des Gebäudes oder einer Baugrunduntersuchung bei Freilandprojekten ab.

Die Prüfung des Baubestands ist eine typische Aufgabe für Bauingenieure mit dem Aufgabenschwerpunkt Statik. Günstigerweise wird eine Bestandsprüfung von dem Statiker durchgeführt, der ein Gebäude geplant und statisch berechnet hat, da keine zeitaufwändige Einarbeitung erforderlich ist und das elektronische Berechnungsmodell noch verfügbar ist. Dieser Optimalfall trifft in den meisten Fällen nicht zu.

Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Planung von Montagegestellen und der Kenntnis der Belastungen auf das Gebäude bieten wir den Service der Bestandsprüfung von Gebäuden auf Eignung für die Installation von Photovoltaikanlagen an. Dies gestaltet sich im Regelfall einfach, wenn die statische Berechnung und die Konstruktionszeichnungen verfügbar sind. Alternativ kann eine Neuberechnung anhand des Aufmaßes der Konstruktion erfolgen. In Sachen Bestandprüfung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Bauen an sich, insbesondere aber in der Photovoltaikbranche, ist zunehmend ein internationaler Geschäftsbereich, in dem im Zuge der Globalisierung auch außerhalb der Grenzen Europas Projekte geplant und realisiert werden. Auch wenn die Physik in allen Ländern den gleichen Gesetzmäßigkeiten folgt, unterscheiden sich die Regeln zur Anwendung auf Bauprojekte in den meisten Ländern erheblich. Innerhalb Europas wird eine Harmonisierung der technischen Regelwerke angestrebt, die Regelungen zur Ermittlung der lokalen Wind- und Schneelasten liegen aber immer noch im Verantwortungsbereich der Nationalstaaten. Außerhalb Europas verfügen die meisten Staaten über entsprechende technische Regelwerke zur Ermittlung von Lasten oder für den technischen Nachweis. In Fragen zu internationalen Projekten stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung.